Brauche ich eine Bewilligung?
Ja. Als EU/EFTA Bürger benötigen Sie eine Bewilligung.
B = Aufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
G = Grenzgänger
L = Kurzaufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
Für EU/EFTA Bürger, die nur 90 Tage in der Schweiz sind, werden Sie von uns via Meldeverfahren angemeldet.
Wann erhalte ich meinen Lohn?
Damit der Lohn fristgerecht am 05. des nachfolgenden Monats ausbezahlt werden kann, muss der unterschriebene Rapport bis am 04. 12:00 Uhr bei der GHR sein.
Ist der 05. ein Samstag, wird der Lohn am 04. ausbezahlt. Der unterschriebene Rapport muss dann bis am 03. 12:00 Uhr bei der GHR sein. Ist der 05. ein Sonntag, wird der Lohn am 06. ausbezahlt.
Unterschriebene Rapporte, die nach dem 04. 12:00 eintreffen, werden jeweils am Donnerstag der darauf folgenden Woche ausbezahlt.
Bei welcher Kranken- und Unfallversicherung ist die ghrgroup versichert?
Die ghrgroup ist bei der Schweizerischen Mobiliar versichert.
Bei welcher Vorsorgeeinrichtung ist die ghrgroup?
Die ghrgroup ist bei der Vorsorgeeinrichtung SwissLife.
Das Vorsorgereglement kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.swisslife.ch/protect
Dokument: Vorsorgereglement (Version 19.02.2013)
Bekomme ich ein Arbeitszeugnis oder Referenzschreiben?
Jeder unserer Member hat Anrecht auf ein Arbeitszeugnis oder Referenzschreiben. Wenn Ihr Einsatzvertrag abläuft, nehmen wir mit Ihrem Vorgesetzten Kontakt auf, der dann die Beurteilung vornimmt. Auf Grund dieser Beurteilung erstellen wir Ihr Arbeitszeugnis oder das Referenzschreiben. Bei einer längeren Vertragsdauer stellen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch ein Zwischenzeugnis aus.
Sind unsere Zeugnisse codiert?
Nein. Die GHR steht für Transparenz ein und verzichtet deshalb darauf, codierte Zeugnisse auszustellen
Ab wann wird man zum Member?
Sie werden zum Member, sofort nach dem Erhalt des unterzeichneten ersten Vertrages.
Wie teile ich meine Personaldaten mit?
Sobald man Member ist, erhält man eine E- Mail mit einem Personaldatenblatt, welches ausgefüllt und retourniert werden muss.
Welche Abzüge werden auf den Lohn abgerechnet?
- AHV/IV/EO
- ALV
- NBU
- KTG
- PK
- GAV (bei einem Std. Grundlohn bis Fr. 53.18 / Monatslohn bis 10‘500.00)
- Quellensteuer (ausländische Mitarbeiter, ausser diejenigen mit einer C-Bewilligung)